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Ich vermute mal, Sie können „DSGVO“ inzwischen auch langsam nicht mehr hören. Das geht wohl jedem von uns so. Als ob wir nicht auch so schon genug mit übertriebener Bürokratie zu tun hätten. Aber leider ist vor allem im Online-Marketing dringend zu empfehlen, dass Sie aktiv werden, wenn Sie es nicht schon waren. Hier lässt sich nämlich von auf Abmahnungen spezialisierten Anwälten automatisiert prüfen, ob Sie sich an die Grundsätze der DSGVO halten.

Darum möchte ich Ihnen heute zwei Links ans Herz legen, die Ihnen zusammenfassen, was Sie beachten sollten.

DSGVO und Ihre Webseite, rechtliche Fragen einfach erklärt:

https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html

Schnell umsetzbar sind die folgenden Punkte:

  • Neue Datenschutzerklärung gemäß DSGVO erstellen (lassen).
  • Webseiten mit (Kontakt-)Formular brauchen unbedingt ein SSL-Zertifikat.
  • Wer Google Analytics verwendet, muss die IP Adresse der Besucher anonymisieren.
  • PopUp für Cookie Hinweis. Dieser Punkt ist aktuell noch nicht zwingend nötig, da dies aber sehr wahrscheinlich kommt, sollten Sie es gleich mit erledigen (lassen).

Als eRecht24 Agentur-Partner können wir unsere Kunden schon jetzt bei der Umsetzung einer korrekten Datenschutzerklärung nach DSGVO und beim Thema Impressum unterstützen. Sprechen Sie mich einfach an. Sagen mir, bei was Sie Unterstützung wünschen.

Bestandteil unserer umfangreichen Leistungen im Bereich Webseitenerstellung ist selbstverständlich auch die Unterstützung bei der Umsetzung einer DSGVOkonformen Datenschutzerklärung und praktischer, anwaltlich geprüfter Inhalte zur DSGVO.

Falls Sie dieses gerne selber lesen und damit auch stets rechtlich informiert bleiben wollen, dann klicken Sie auf meine Partnerlinks von e-Recht 24 und buchen sich selber den Zugang zu aktuellem rechtlichen Wissen rund um Ihre Webseite bzw, Ihren Online-Shop.

eRecht24 Premium für Webseitenbetreiber (Partner-Link)

eRecht24 Premium für Online-Shops (Partner-Link)

Für Kunden, deren Webauftritt ich mit meiner Agentur betreue, ist der Service bzgl. Generierung von „Impressum/Datenschutz/Disclaimer“ über den Impressum-Generator von e-Recht 24 kostenfrei. Bitte sprechen Sie mich an, ob Sie diesen Service wünschen und wir vereinbaren einen Termin zur Umsetzung.

 

DSGVO und Fotos/Recht am eigenen Bild:

https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/

Auch wenn Sie selber kein Fotograf sind, so verwenden Sie doch sicher etliche Bilder in Ihren Werbematerialien. Hier sollten Sie ggf. rechtlichen Rat einholen, denn im Bereich Fotografie wird die Umsetzung der DSGVO aktuell sehr schwierig. Die einfachste Lösung wäre, wenn Sie nur noch Bilder ohne Personen verwenden würden. Aber wer will das schon? Hier ist die Rechtsprechung gefragt, da Deutschland leider nicht mit eigenen Gesetzestexten nachjustiert hat. Die Möglichkeit wurde durch die EU eingeräumt und vielleicht wird ja der Druck durch die Unternehmen eines Tages groß genug, dass hier noch eine vernünftigere Regelung kommt. Aktuell ist bei Fotos mit Personen die erhöhte Dokumentationspflicht unbedingt zu beachten.

Benötigen Sie Hilfe? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf und wir prüfen gemeinsam, was Sie tun sollten.

P.S. Den vollständigen Text der DSGVO und ein paar Erläuterungen finden Sie auf der Seite der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO6.html